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Impressum
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Es gelten die AGB von ecodia und subsidiär die aktuellen AGB des Fachverbandes für Film- und Musikwirtschaft.
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Geltung, Vertragsabschluss
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- ecodia erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ecodia und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige
ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht ecodia ausdrücklich. Eines weiteren
Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch ecodia bedarf es nicht.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht
schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich
hingewiesen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote ecodia's sind freibleibend und unverbindlich.
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Social Media Kanäle
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ecodia weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von "Social-Media-Kanälen"
(z.B. facebook, instagram, youtube etc.) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte
aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und
Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von ecodia nicht kalkulierbare Risiko, dass
Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von
den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige
Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige
Zeit in Anspruch nehmen. ecodia arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie
keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit
der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses
(mit-)bestimmen. ecodia beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die
Richtlinien von "Social Media Kanälen" einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen
Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann ecodia
aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
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Konzept- und Ideenschutz
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Hat der potentielle Kunde ecodia vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser
Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
- Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und ecodia in
ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
- Der potentielle Kunde anerkennt, dass ecodia bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt,
obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des
Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von ecodia ist dem potentiellen Kunden
schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
- Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht
den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als
zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden.
Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische
Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und
Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von ecodia im Rahmen des Konzeptes präsentierten
kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten
bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von ecodia Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor
der Präsentation gekommen ist, so hat er dies ecodia binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter
Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
- Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass ecodia dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee
präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass ecodia dabei verdienstlich wurde.
- Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung
zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei
ecodia ein.
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Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
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- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen
Auftragsbestätigung durch ecodia, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll ("Angebotsunterlagen"). Nachträgliche
Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ecodia. Innerhalb des vom Kunden
vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von ecodia.
- Alle Leistungen ecodia's (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Drehbücher, Storyboards, Kopien,
Mood-Boards, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen einer Woche
ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom
Kunden genehmigt.
- Der Kunde wird von ecodia zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die
Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde
trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich
geänderten Angaben von ecodia wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen
(Fotos, Schriftarten, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte
Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher
für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. ecodia haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit
oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung
derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird ecodia wegen einer solchen Rechtsverletzung
von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde von ecodia schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile
zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen
Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die von ecodia bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Der Kunde stellt ecodia hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
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Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
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- ecodia ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von
vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren ("Fremdleistung").
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
ecodia wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche
Qualifikation verfügt.
- In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
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Termine
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- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd
und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von ecodia schriftlich zu bestätigen.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung von ecodia aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer
Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen
für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr
als zwei Monate andauern, sind der Kunde und ecodia berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Befindet sich ecodia in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er ecodia schriftlich eine
angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche
des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
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Vorzeitige Auflösung
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- ecodia ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten,
verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren ecodia's weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung ecodia's eine taugliche Sicherheit leistet;
- Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere dann vor, wenn ecodia fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von
zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
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Honorar
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- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch ecodia's für jede einzelne Leistung, sobald diese
erbracht wurde. ecodia ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im
Einzelfall hat ecodia für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen
Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
- Alle Leistungen von ecodia, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert
entlohnt. Alle ecodia's erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
- Kostenvoranschläge von ecodia sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von ecodia
schriftlich veranschlagten übersteigen, wird ecodia den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
- Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von ecodia - unbeschadet der laufenden sonstigen
Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er an ecodia die bis dahin erbrachten Leistungen
entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch
nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung ecodia's begründet ist, hat der Kunde ecodia
darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung
des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist ecodia bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von
Auftragnehmern von ecodia, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an
bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen
sind vielmehr unverzüglich an ecodia zurückzustellen.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt
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- Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere
Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und
sonstiger Aufwendungen. Die von ecodia gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich
aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum ecodia's.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.
Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen,
soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier
Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der
Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann ecodia sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge,
erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist ecodia nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen
(Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich ecodia für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von
Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern
(Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen ecodia's aufzurechnen, außer die Forderung
des Kunden wurde von ecodia schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Eigentumsrecht und Urheberrecht
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- Alle Leistungen Ecodi's, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles,
Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Fotos, Bewegtbilder,etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen
Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von ecodia und können von ecodia jederzeit - insbesondere bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für
den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen ecodia's jedoch
ausschließlich für die schriflich vereinbarten Kanäle nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen
ecodia's setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von ecodia dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen ecodia's, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit
widerrufbaren Leihverhältnis.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von ecodia, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder
durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung ecodia's und - soweit die Leistungen urheberrechtlich
geschützt sind - des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen ecodia, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist -
unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung ecodia's erforderlich. Dafür steht
ecodia und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Für die Nutzung von Leistungen von ecodia bzw. von Werbemitteln, für die ecodia konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen
erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung ecodia's notwendig.
- Für Nutzungen gemäß Abs 4. Steht ecodia im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag
vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel
der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
- Der Kunde haftet ecodia für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
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Kennzeichnung
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- ecodia ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ecodia und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- ecodia ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen
Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder
vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
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Gewährleistung
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- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch ecodia,
verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels
anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-
und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der
Lieferung/Leistung durch ecodia zu. ecodia wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde ecodia alle
zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. ecodia ist berechtigt, die Verbesserung der
Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für ecodia mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt
es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. ecodia ist nur zu einer Grobprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. ecodia haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer
allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom
Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber ecodia gemäß § 933b
Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen
zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
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Haftung und Produkthaftung
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- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ecodia's und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen ("Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um
unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit,
positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung ecodia's ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer "Leute".
- Jegliche Haftung ecodia's für Ansprüche, die auf Grund der von ecodia erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen
den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ecodia ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine
solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet ecodia nicht für
Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat ecodia diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach
drei Jahren ab der Verletzungshandlung ecodia's. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert
begrenzt.
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Datenschutz
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Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer,
Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer,
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung
und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten u
nd Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder
vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten
widerrufen werden.
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Anzuwendendes Recht
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Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen ecodia und dem
Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
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- Erfüllungsort ist der Sitz ecodia's. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ecodia die Ware dem von
ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen ecodia und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit
diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz ecodia's sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist
ecodia berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
- Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche
Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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Google
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- Google Maps: Durch die Nutzung der Funktionen dieser Karte werden Daten an Google übertragen.
Welche Daten von Google erfasst werden und wofür diese Daten verwendet werden, können Sie hier nachlesen.
- Cookies von Google Analytics: Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden
Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw.
unter https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.
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Datenspeicherung
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Die Daten Name und Anschrift, werden bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung
erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder
lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
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Cookies
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Ihre Rechte
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